Muster für Vollmacht zum Immobilienverkauf durch Makler
Dieses Muster für eine Vollmacht zum Immobilienverkauf durch einen Makler hilft Eigentümerinnen und Eigentümern, eine Vermittlung eindeutig zu beauftragen. Es enthält Angaben zur Immobilie, zum Umfang der Verkaufsbefugnis, zu Preisvorstellungen, Laufzeit, Vergütung und Widerruf.
Eine Vollmacht zum Immobilienverkauf durch einen Makler legt fest, welche Handlungen der Makler für die Eigentümerin oder den Eigentümer vornehmen darf. Sie schafft Klarheit über die Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlungen und die Weitergabe von Unterlagen. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen einer reinen Vermittlungsbefugnis und einer Vollmacht zum rechtsverbindlichen Vertragsabschluss. Das folgende Muster dient als strukturierte Grundlage für einen schriftlichen Verkaufsauftrag.
Zweck und rechtliche Bedeutung
Mit einer Maklervollmacht kann die Eigentümerschaft einen Immobilienmakler ermächtigen, die betreffende Immobilie anzubieten, Interessenten zu betreuen und Verkaufsverhandlungen zu führen. Der konkrete Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem Wortlaut der Vollmacht und sollte deshalb präzise beschrieben werden.
In Deutschland bedarf der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Wohnung grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Eine allgemeine Maklervollmacht ersetzt diese Form nicht und berechtigt den Makler nicht automatisch dazu, einen Kaufvertrag im Namen der Eigentümerschaft zu unterzeichnen.
Vermittlungsvollmacht oder Abschlussvollmacht
Eine Vermittlungsvollmacht erlaubt typischerweise die Vermarktung und Vorbereitung eines Verkaufs. Eine Abschlussvollmacht wäre wesentlich weitergehend und muss bei Grundstücksgeschäften die gesetzlichen Formanforderungen beachten; sie sollte nur nach fachkundiger rechtlicher Beratung erteilt werden.
Angaben, die nicht fehlen sollten
Die Vollmacht sollte die Beteiligten eindeutig benennen und die Immobilie so genau beschreiben, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Sinnvoll sind insbesondere Anschrift, Grundbuchangaben sowie die Bezeichnung von Wohnung, Stellplatz oder Nebenflächen.
| Feld im Dokument | Zweck | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Vollmachtgeber | Bestimmt die verfügungsberechtigte Eigentümerschaft | Nur einen von mehreren Miteigentümern aufführen |
| Immobilienbezeichnung | Ordnet die Vollmacht dem richtigen Objekt zu | Nur die Straßenadresse ohne Grundbuchdaten nennen |
| Vollmachtsumfang | Begrenzt zulässige Maklertätigkeiten | Unklare Formulierungen wie „alles Erforderliche“ |
| Mindestpreis | Definiert die Verhandlungsgrenze | Preis ohne Angabe, ob Nebenkosten eingeschlossen sind |
| Laufzeit und Widerruf | Regelt Beginn, Ende und Beendigung | Kein konkretes Enddatum oder keine Widerrufsregel |
Umfang der Beauftragung festlegen
Der Makler kann beispielsweise zur Erstellung eines Exposés, zur Veröffentlichung von Inseraten, zur Durchführung von Besichtigungen und zur Entgegennahme von Interessenbekundungen berechtigt werden. Die Erlaubnis, Unterlagen weiterzugeben, sollte nur den für die Vermarktung erforderlichen Umfang umfassen und Datenschutzinteressen berücksichtigen.
Preisvorgaben und Verhandlungen
Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Angebotspreis, einen Mindestpreis oder einen Verhandlungsrahmen vorgeben. Der Makler sollte ausdrücklich keine bindenden Zusagen, Reservierungsvereinbarungen oder Kaufvertragsabschlüsse erteilen dürfen, soweit dies nicht gesondert und formwirksam vereinbart wurde.
- Vollständige Namen und ladungsfähige Anschriften aller Eigentümer angeben.
- Die Immobilie anhand von Anschrift und Grundbuchdaten individualisieren.
- Erlaubte Vermarktungsmaßnahmen konkret aufzählen.
- Mindestpreis oder Verhandlungsrahmen eindeutig festlegen.
- Laufzeit, Kündigung und Widerruf schriftlich regeln.
Bearbeitbare Vorlage
Dokumentvorlage
VOLLMACHT ZUM IMMOBILIENVERKAUF DURCH EINEN MAKLER
Ort: ____________________ Datum: ____________________
Ich/Wir,
Name(n) des/der Vollmachtgeber(s): ________________________________
Anschrift: ________________________________
Geburtsdatum: ________________________________
als Eigentümer/in bzw. Miteigentümer/in der nachfolgend bezeichneten Immobilie, erteile/n hiermit
Name des Maklerunternehmens: ________________________________
Vertreten durch: ________________________________
Anschrift: ________________________________
nachfolgende Vollmacht zur Vermittlung des Verkaufs der Immobilie.
| Angabe | Eintragung |
|---|---|
| Objektanschrift | ____________________ |
| Grundbuch von / Blatt | ____________________ |
| Gemarkung / Flurstück | ____________________ |
| Art der Immobilie | ____________________ |
| Angebotspreis | ____________________ EUR |
| Mindestpreis / Verhandlungsgrenze | ____________________ EUR |
| Beginn der Vollmacht | ____________________ |
| Ende der Vollmacht | ____________________ |
| Maklerprovision | ____________________ |
- Der Makler wird bevollmächtigt, die bezeichnete Immobilie zu vermarkten, Inserate und Exposés zu erstellen, Anfragen zu bearbeiten sowie Besichtigungen mit Interessenten durchzuführen.
- Der Makler darf die vom Vollmachtgeber bereitgestellten und für die Vermarktung erforderlichen Objektunterlagen verwenden und an ernsthafte Kaufinteressenten weitergeben.
- Der Makler ist berechtigt, unverbindliche Kaufangebote und Interessenbekundungen entgegenzunehmen sowie Verkaufsverhandlungen innerhalb des vorgegebenen Preisrahmens zu führen.
- Der Makler ist nicht berechtigt, einen Kaufvertrag, eine Reservierungsvereinbarung oder sonstige rechtsverbindliche Erklärungen zum Verkauf der Immobilie im Namen des Vollmachtgebers abzugeben oder entgegenzunehmen.
- Die Vollmacht gilt ab dem oben genannten Beginn bis zum angegebenen Ende und kann, soweit rechtlich zulässig, schriftlich widerrufen werden. Regelungen eines gesonderten Maklervertrags bleiben unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Vollmacht bedürfen der Schriftform.
Der/Die Vollmachtgeber bestätigt/bestätigen, zur Erteilung dieser Vollmacht berechtigt zu sein und alle Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben.
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Ort, Datum
______________________________
Unterschrift Vollmachtgeber/in 1
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Unterschrift Vollmachtgeber/in 2
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Unterschrift Makler / Maklerunternehmen
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Provision, Exklusivität und Laufzeit
Die Vollmacht kann mit einem Maklervertrag verbunden sein, muss dies aber nicht zwingend. Soll eine Provision geschuldet sein, sind Höhe, Entstehungsvoraussetzungen, Umsatzsteuer und die Frage der Kostentragung nachvollziehbar zu regeln.
Bei einem Alleinauftrag oder qualifizierten Alleinauftrag sind die Pflichten beider Seiten besonders genau zu formulieren. Die Vereinbarung sollte außerdem angeben, ob und unter welchen Voraussetzungen die Eigentümerschaft weitere Makler einschalten oder selbst einen Käufer suchen darf.
Unterlagen und Datenschutz
Für eine sachgerechte Vermarktung benötigt der Makler häufig Grundrisse, Energieausweis, Grundbuchauszug, Teilungserklärung oder Informationen zu Modernisierungen. Es sollte festgelegt werden, welche Dokumente übergeben werden und ob sie an ernsthafte Interessenten weitergeleitet werden dürfen.
Personenbezogene Daten von Interessenten und Eigentümerschaft dürfen nur im erforderlichen Rahmen verarbeitet werden. Für die Erstellung und Verteilung eines Exposés empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung über Fotos, Grundrisse und sensible Angaben.
Praktisches Vorgehen vor der Unterschrift
Prüfen Sie vor der Unterzeichnung die Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen und alle Angaben zur Immobilie. Bei mehreren Eigentümern sollte jede verfügungsberechtigte Person die Vollmacht unterzeichnen oder eine wirksame Vertretungsregelung nachweisen.
- Eigentums- und Grundbuchdaten zusammentragen.
- Maklerleistungen und Vermarktungskanäle schriftlich abstimmen.
- Preisvorgaben, Provision und Laufzeit in das Muster eintragen.
- Vollmacht datieren, von allen Beteiligten unterzeichnen und eine Kopie aufbewahren.
Erteilen Sie dem Makler für den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags keine pauschale Vollmacht. Lassen Sie weitreichende oder notarielle Vertretungsbefugnisse vorab individuell prüfen.
Häufige Fragen
Darf ein Makler mit dieser Vollmacht den Kaufvertrag unterschreiben?
Nein, eine übliche Vermittlungsvollmacht berechtigt in der Regel nur zur Vermarktung und Verhandlungsführung. Für Grundstückskaufverträge gelten notarielle Formvorschriften, die gesondert zu beachten sind.
Ist eine Maklervollmacht jederzeit widerrufbar?
Eine Vollmacht kann grundsätzlich widerrufen werden, sofern keine abweichende wirksame Vereinbarung besteht. Ein Widerruf kann jedoch den zugrunde liegenden Maklervertrag und mögliche Vergütungsansprüche nicht automatisch beenden.
Müssen alle Miteigentümer unterschreiben?
Wenn mehrere Personen Eigentümer sind, sollten grundsätzlich alle verfügungsberechtigten Personen die Beauftragung und Vollmacht erklären. Andernfalls kann der Makler nicht sicher für die gesamte Eigentümerschaft handeln.