Mietverträge

Mietfreier Leihvertrag für Immobilien – fertiges Muster

Dieses Muster für einen mietfreien Leihvertrag über eine Immobilie hilft dabei, die unentgeltliche Überlassung eines Hauses, einer Wohnung oder einzelner Räume schriftlich festzuhalten. Es enthält Regelungen zu Parteien, Nutzungszweck, Laufzeit, Kosten, Sorgfaltspflichten, Kündigung und Rückgabe.

Ein mietfreier Leihvertrag für eine Immobilie dokumentiert, dass ein Haus, eine Wohnung oder einzelne Räume unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Er schafft Klarheit über Rechte, Pflichten und die Dauer der Überlassung. Anders als bei einem Mietvertrag wird kein Mietzins geschuldet. Gerade bei Überlassungen innerhalb der Familie oder an Bekannte verhindert eine schriftliche Vereinbarung spätere Missverständnisse.

Was ein mietfreier Leihvertrag regelt

Die Leihe ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch als unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch geregelt. Der Verleiher überlässt die Immobilie für einen vereinbarten Zweck und Zeitraum; der Entleiher muss sie sorgfältig behandeln und nach Ende der Leihe zurückgeben.

Das Dokument sollte eindeutig erkennen lassen, dass keine Miete vereinbart ist. Werden regelmäßig Zahlungen für die Nutzung verlangt, kann rechtlich trotz anderer Bezeichnung ein Mietverhältnis vorliegen.

Abgrenzung zur Miete

Beim Mietvertrag ist die Gebrauchsüberlassung entgeltlich, beim Leihvertrag unentgeltlich. Betriebskosten, Verbrauchskosten oder eine Kaution können dennoch gesondert vereinbart werden; sie sollten nach Art, Höhe und Fälligkeit klar bezeichnet werden.

Wichtige Angaben im Vertrag

Eine genaue Beschreibung des Objekts verhindert Streit über den Umfang der Nutzung. Neben der Anschrift gehören etwa Wohnungsnummer, Etage, mitbenutzte Flächen, Stellplätze, Keller- oder Nebenräume sowie überlassene Schlüssel in die Vereinbarung.

VertragsfeldZweckHäufiger Fehler
ParteienIdentifiziert Verleiher und Entleiher eindeutigUnvollständige Anschrift oder fehlende Vertretungsangaben
LeihobjektBestimmt die überlassenen Räume und FlächenNur die Hausanschrift ohne Wohnungsbezeichnung
LaufzeitLegt Beginn, Ende oder Kündigungsregeln festKeine Regelung zur Rückgabe
KostenRegelt Betriebskosten und VerbrauchskostenUnklare Pauschalen oder nicht benannte Kostenarten
NutzungszweckBegrenzt die erlaubte VerwendungGewerbliche oder Untervermietung ohne Zustimmung

Kosten trotz unentgeltlicher Überlassung

Unentgeltlich bedeutet, dass für die Gebrauchsüberlassung selbst kein Mietzins verlangt wird. Es kann jedoch vereinbart werden, dass der Entleiher bestimmte laufende Kosten, etwa Strom, Heizung, Wasser oder Müllentsorgung, trägt. Diese Regelung sollte keine verdeckte Gegenleistung für die Nutzung darstellen.

Pflichten von Verleiher und Entleiher

Der Entleiher darf das Objekt nur vertragsgemäß nutzen und muss Schäden oder Mängel unverzüglich mitteilen. Ohne vorherige Zustimmung sollte er weder bauliche Veränderungen vornehmen noch die Räume Dritten zur selbstständigen Nutzung überlassen.

  • Das Leihobjekt und überlassene Einrichtungen sorgfältig behandeln.
  • Schäden, Mängel und Gefahren unverzüglich anzeigen.
  • Die Immobilie nur zum vereinbarten Zweck verwenden.
  • Keine Unterüberlassung ohne schriftliche Zustimmung vornehmen.
  • Bei Vertragsende sämtliche Schlüssel und das Objekt zurückgeben.

Der Verleiher sollte das Objekt in einem nutzbaren Zustand übergeben und den vereinbarten Gebrauch ermöglichen. Ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Fotos und einer Schlüsselaufstellung ist besonders bei vollständig ausgestatteten Wohnungen sinnvoll.

Halten Sie auch bei einer Überlassung unter Angehörigen Laufzeit, Kostentragung und Rückgabetermin schriftlich fest; mündliche Absprachen sind später häufig schwer nachweisbar.

Bearbeitbare Vorlage

Dokumentvorlage

MIETFREIER LEIHVERTRAG FÜR EINE IMMOBILIE

Ort: ____________________     Datum: ____________________

Zwischen

Verleiher
Name/Firma: ____________________
Anschrift: ____________________
Geburtsdatum/Registernummer (optional): ____________________

und

Entleiher
Name: ____________________
Anschrift: ____________________
Geburtsdatum: ____________________

wird folgender mietfreier Leihvertrag geschlossen:

AngabeVereinbarung
Leihobjekt____________________
Adresse des Leihobjekts____________________
Überlassene Nebenräume/Flächen____________________
Nutzungszweck____________________
Beginn der Leihe____________________
Ende der Leihe / Kündigungsfrist____________________
Zu tragende Betriebs- und Verbrauchskosten____________________
Anzahl übergebener Schlüssel____________________
Kaution, falls vereinbart____________________
  1. Unentgeltliche Überlassung. Der Verleiher überlässt dem Entleiher das oben bezeichnete Leihobjekt zum vereinbarten Zweck unentgeltlich. Ein Mietzins wird nicht geschuldet.
  2. Nutzung. Der Entleiher darf das Leihobjekt ausschließlich zu folgendem Zweck nutzen: ____________________. Eine gewerbliche Nutzung, bauliche Veränderung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verleihers.
  3. Laufzeit und Beendigung. Die Leihe beginnt am ____________________ und endet am ____________________. Bei unbefristeter Leihe gilt folgende Rückgabe- beziehungsweise Kündigungsfrist: ____________________.
  4. Kosten. Der Entleiher trägt folgende Kosten: ____________________. Die Parteien bestätigen, dass diese Kostenregelung kein Entgelt für die Gebrauchsüberlassung darstellt.
  5. Sorgfalt und Mängelanzeige. Der Entleiher behandelt das Leihobjekt sorgfältig und zeigt Schäden, Mängel oder Gefahren unverzüglich dem Verleiher an.
  6. Rückgabe. Bei Beendigung der Leihe gibt der Entleiher das Leihobjekt geräumt, mit sämtlichen Schlüsseln und in vertragsgemäßem Zustand zurück. Ein Übergabeprotokoll wird erstellt: Ja / Nein.
  7. Zusatzvereinbarungen. ________________________________________________________________________________
    ________________________________________________________________________________

Der Entleiher bestätigt den Erhalt folgender Anlagen: ____________________

____________________
Ort, Datum

____________________
Unterschrift Verleiher

____________________
Unterschrift Entleiher

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Laufzeit, Beendigung und Rückgabe

Die Parteien können eine feste Laufzeit vereinbaren oder eine unbefristete Leihe mit Rückgabeverlangen ausgestalten. Bei einer befristeten Überlassung sollte geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Beendigung möglich ist.

  1. Beginn und gegebenenfalls Enddatum der Überlassung festlegen.
  2. Ordentliche Kündigungs- oder Rückgabefrist schriftlich bestimmen.
  3. Regeln, welche Kosten bis zur Rückgabe zu tragen sind.
  4. Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselrückgabe dokumentieren.

Nach Vertragsende ist das Objekt geräumt und in dem geschuldeten Zustand zurückzugeben, wobei normale Abnutzung zu berücksichtigen ist. Bestehen Schäden oder offene Kosten, sollten diese im Rückgabeprotokoll festgehalten werden.

Besondere Punkte bei Wohnimmobilien

Bei Wohnraum können Melde-, Versicherungs-, Steuer- oder sozialrechtliche Fragen entstehen. Insbesondere bei längerer Überlassung, bei Zahlungen des Nutzers oder bei einer Überlassung an nahestehende Personen kann eine individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung sinnvoll sein.

Ist der Verleiher selbst nur Mieter der Wohnung, darf er die Räume nicht ohne die erforderliche Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters weitergeben. Auch Hausordnung, Gemeinschaftsregeln und öffentlich-rechtliche Vorgaben bleiben zu beachten.

Häufige Fragen

Kann ein Leihvertrag für eine Wohnung wirklich kostenlos sein?

Ja. Kennzeichnend für die Leihe ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Vereinbarte Erstattungen tatsächlicher Verbrauchs- oder Nebenkosten sollten transparent und nachvollziehbar geregelt werden.

Ist ein schriftlicher Leihvertrag zwingend erforderlich?

Ein Leihvertrag kann grundsätzlich auch mündlich zustande kommen. Die Schriftform ist jedoch dringend zu empfehlen, weil sie den Umfang der Nutzung, die Kostentragung und die Rückgabepflicht nachweisbar festhält.

Darf der Entleiher die Immobilie untervermieten?

Nein, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Verleihers. Die Überlassung an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung sollte im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen oder nur unter klaren Voraussetzungen erlaubt werden.

Referenzen

Geschrieben von

Stefano Barcellos

Editor responsable

Es el editor responsable de Cidesp Docs: define qué modelos entran en el catálogo, cómo se estructuran y con qué palabras se explican. Todo texto pasa por sus manos antes de publicarse. Su criterio de partida es simple: quien busca un modelo de documento no quiere aprender redacción jurídica, quiere resolver algo hoy y sin ambigüedades. Por eso cada modelo se revisa en voz alta, se prueba con los campos vacíos a la vista y se descarta cualquier fórmula que esté ahí solo por costumbre. Trabaja con una regla fija: si una frase hay que leerla dos veces, se reescribe. No por estilo, sino porque una frase confusa en un documento es un problema que aparece más tarde, cuando ya nadie puede corregirlo.

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