Mietfreier Leihvertrag für Immobilien – fertiges Muster
Dieses Muster für einen mietfreien Leihvertrag über eine Immobilie hilft dabei, die unentgeltliche Überlassung eines Hauses, einer Wohnung oder einzelner Räume schriftlich festzuhalten. Es enthält Regelungen zu Parteien, Nutzungszweck, Laufzeit, Kosten, Sorgfaltspflichten, Kündigung und Rückgabe.
Ein mietfreier Leihvertrag für eine Immobilie dokumentiert, dass ein Haus, eine Wohnung oder einzelne Räume unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. Er schafft Klarheit über Rechte, Pflichten und die Dauer der Überlassung. Anders als bei einem Mietvertrag wird kein Mietzins geschuldet. Gerade bei Überlassungen innerhalb der Familie oder an Bekannte verhindert eine schriftliche Vereinbarung spätere Missverständnisse.
Was ein mietfreier Leihvertrag regelt
Die Leihe ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch als unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch geregelt. Der Verleiher überlässt die Immobilie für einen vereinbarten Zweck und Zeitraum; der Entleiher muss sie sorgfältig behandeln und nach Ende der Leihe zurückgeben.
Das Dokument sollte eindeutig erkennen lassen, dass keine Miete vereinbart ist. Werden regelmäßig Zahlungen für die Nutzung verlangt, kann rechtlich trotz anderer Bezeichnung ein Mietverhältnis vorliegen.
Abgrenzung zur Miete
Beim Mietvertrag ist die Gebrauchsüberlassung entgeltlich, beim Leihvertrag unentgeltlich. Betriebskosten, Verbrauchskosten oder eine Kaution können dennoch gesondert vereinbart werden; sie sollten nach Art, Höhe und Fälligkeit klar bezeichnet werden.
Wichtige Angaben im Vertrag
Eine genaue Beschreibung des Objekts verhindert Streit über den Umfang der Nutzung. Neben der Anschrift gehören etwa Wohnungsnummer, Etage, mitbenutzte Flächen, Stellplätze, Keller- oder Nebenräume sowie überlassene Schlüssel in die Vereinbarung.
| Vertragsfeld | Zweck | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Parteien | Identifiziert Verleiher und Entleiher eindeutig | Unvollständige Anschrift oder fehlende Vertretungsangaben |
| Leihobjekt | Bestimmt die überlassenen Räume und Flächen | Nur die Hausanschrift ohne Wohnungsbezeichnung |
| Laufzeit | Legt Beginn, Ende oder Kündigungsregeln fest | Keine Regelung zur Rückgabe |
| Kosten | Regelt Betriebskosten und Verbrauchskosten | Unklare Pauschalen oder nicht benannte Kostenarten |
| Nutzungszweck | Begrenzt die erlaubte Verwendung | Gewerbliche oder Untervermietung ohne Zustimmung |
Kosten trotz unentgeltlicher Überlassung
Unentgeltlich bedeutet, dass für die Gebrauchsüberlassung selbst kein Mietzins verlangt wird. Es kann jedoch vereinbart werden, dass der Entleiher bestimmte laufende Kosten, etwa Strom, Heizung, Wasser oder Müllentsorgung, trägt. Diese Regelung sollte keine verdeckte Gegenleistung für die Nutzung darstellen.
Pflichten von Verleiher und Entleiher
Der Entleiher darf das Objekt nur vertragsgemäß nutzen und muss Schäden oder Mängel unverzüglich mitteilen. Ohne vorherige Zustimmung sollte er weder bauliche Veränderungen vornehmen noch die Räume Dritten zur selbstständigen Nutzung überlassen.
- Das Leihobjekt und überlassene Einrichtungen sorgfältig behandeln.
- Schäden, Mängel und Gefahren unverzüglich anzeigen.
- Die Immobilie nur zum vereinbarten Zweck verwenden.
- Keine Unterüberlassung ohne schriftliche Zustimmung vornehmen.
- Bei Vertragsende sämtliche Schlüssel und das Objekt zurückgeben.
Der Verleiher sollte das Objekt in einem nutzbaren Zustand übergeben und den vereinbarten Gebrauch ermöglichen. Ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Fotos und einer Schlüsselaufstellung ist besonders bei vollständig ausgestatteten Wohnungen sinnvoll.
Halten Sie auch bei einer Überlassung unter Angehörigen Laufzeit, Kostentragung und Rückgabetermin schriftlich fest; mündliche Absprachen sind später häufig schwer nachweisbar.
Bearbeitbare Vorlage
Dokumentvorlage
MIETFREIER LEIHVERTRAG FÜR EINE IMMOBILIE
Ort: ____________________ Datum: ____________________
Zwischen
Verleiher
Name/Firma: ____________________
Anschrift: ____________________
Geburtsdatum/Registernummer (optional): ____________________
und
Entleiher
Name: ____________________
Anschrift: ____________________
Geburtsdatum: ____________________
wird folgender mietfreier Leihvertrag geschlossen:
| Angabe | Vereinbarung |
|---|---|
| Leihobjekt | ____________________ |
| Adresse des Leihobjekts | ____________________ |
| Überlassene Nebenräume/Flächen | ____________________ |
| Nutzungszweck | ____________________ |
| Beginn der Leihe | ____________________ |
| Ende der Leihe / Kündigungsfrist | ____________________ |
| Zu tragende Betriebs- und Verbrauchskosten | ____________________ |
| Anzahl übergebener Schlüssel | ____________________ |
| Kaution, falls vereinbart | ____________________ |
- Unentgeltliche Überlassung. Der Verleiher überlässt dem Entleiher das oben bezeichnete Leihobjekt zum vereinbarten Zweck unentgeltlich. Ein Mietzins wird nicht geschuldet.
- Nutzung. Der Entleiher darf das Leihobjekt ausschließlich zu folgendem Zweck nutzen: ____________________. Eine gewerbliche Nutzung, bauliche Veränderung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verleihers.
- Laufzeit und Beendigung. Die Leihe beginnt am ____________________ und endet am ____________________. Bei unbefristeter Leihe gilt folgende Rückgabe- beziehungsweise Kündigungsfrist: ____________________.
- Kosten. Der Entleiher trägt folgende Kosten: ____________________. Die Parteien bestätigen, dass diese Kostenregelung kein Entgelt für die Gebrauchsüberlassung darstellt.
- Sorgfalt und Mängelanzeige. Der Entleiher behandelt das Leihobjekt sorgfältig und zeigt Schäden, Mängel oder Gefahren unverzüglich dem Verleiher an.
- Rückgabe. Bei Beendigung der Leihe gibt der Entleiher das Leihobjekt geräumt, mit sämtlichen Schlüsseln und in vertragsgemäßem Zustand zurück. Ein Übergabeprotokoll wird erstellt: Ja / Nein.
- Zusatzvereinbarungen. ________________________________________________________________________________
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Der Entleiher bestätigt den Erhalt folgender Anlagen: ____________________
____________________
Ort, Datum
____________________
Unterschrift Verleiher
____________________
Unterschrift Entleiher
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Laufzeit, Beendigung und Rückgabe
Die Parteien können eine feste Laufzeit vereinbaren oder eine unbefristete Leihe mit Rückgabeverlangen ausgestalten. Bei einer befristeten Überlassung sollte geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Beendigung möglich ist.
- Beginn und gegebenenfalls Enddatum der Überlassung festlegen.
- Ordentliche Kündigungs- oder Rückgabefrist schriftlich bestimmen.
- Regeln, welche Kosten bis zur Rückgabe zu tragen sind.
- Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselrückgabe dokumentieren.
Nach Vertragsende ist das Objekt geräumt und in dem geschuldeten Zustand zurückzugeben, wobei normale Abnutzung zu berücksichtigen ist. Bestehen Schäden oder offene Kosten, sollten diese im Rückgabeprotokoll festgehalten werden.
Besondere Punkte bei Wohnimmobilien
Bei Wohnraum können Melde-, Versicherungs-, Steuer- oder sozialrechtliche Fragen entstehen. Insbesondere bei längerer Überlassung, bei Zahlungen des Nutzers oder bei einer Überlassung an nahestehende Personen kann eine individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung sinnvoll sein.
Ist der Verleiher selbst nur Mieter der Wohnung, darf er die Räume nicht ohne die erforderliche Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters weitergeben. Auch Hausordnung, Gemeinschaftsregeln und öffentlich-rechtliche Vorgaben bleiben zu beachten.
Häufige Fragen
Kann ein Leihvertrag für eine Wohnung wirklich kostenlos sein?
Ja. Kennzeichnend für die Leihe ist die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung. Vereinbarte Erstattungen tatsächlicher Verbrauchs- oder Nebenkosten sollten transparent und nachvollziehbar geregelt werden.
Ist ein schriftlicher Leihvertrag zwingend erforderlich?
Ein Leihvertrag kann grundsätzlich auch mündlich zustande kommen. Die Schriftform ist jedoch dringend zu empfehlen, weil sie den Umfang der Nutzung, die Kostentragung und die Rückgabepflicht nachweisbar festhält.
Darf der Entleiher die Immobilie untervermieten?
Nein, nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Verleihers. Die Überlassung an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung sollte im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen oder nur unter klaren Voraussetzungen erlaubt werden.