Handelsverträge

Immobilienmaklervertrag: sofort verwendbares Muster

Dieses Muster für einen Immobilienmaklervertrag hilft dabei, den Maklerauftrag zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler nachvollziehbar festzuhalten. Es regelt unter anderem Objektangaben, Art des Auftrags, Laufzeit, Maklerprovision, Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten sowie Kündigung und Datenschutz.

Ein Immobilienmaklervertrag schafft eine schriftliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen einem Eigentümer oder Interessenten und einem Makler. Er legt fest, welches Objekt vermittelt werden soll, welche Leistungen der Makler erbringt und wann eine Provision geschuldet ist. Eine klare Vereinbarung hilft, spätere Streitigkeiten über Auftragsumfang, Laufzeit und Vergütung zu vermeiden. Das vorliegende Muster kann für Verkaufs- und Vermietungsaufträge angepasst werden.

Zweck und Bedeutung des Immobilienmaklervertrags

Mit einem Maklervertrag verpflichtet sich der Makler grundsätzlich zum Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder zur Vermittlung eines Hauptvertrags, etwa eines Kauf- oder Mietvertrags. Der Auftraggeber definiert dabei das Objekt, den gewünschten Preisrahmen und die Art der Vermarktung.

Ein schriftlicher Vertrag ist besonders wichtig, weil die Provisionsregelung, die Exklusivität des Auftrags und mögliche Aufwendungsersatzansprüche eindeutig formuliert werden können. Für Verbraucher gelten bei bestimmten Immobiliengeschäften besondere gesetzliche Vorgaben.

Nachweis oder Vermittlung

Beim Nachweis benennt der Makler eine konkrete Abschlussgelegenheit, beispielsweise einen Kaufinteressenten. Bei der Vermittlung wirkt er aktiv auf den Abschluss des Hauptvertrags hin, etwa durch Besichtigungen, Verhandlungen und die Koordination der Parteien.

Die richtige Auftragsart wählen

Die Vertragsparteien sollten ausdrücklich bestimmen, ob ein einfacher Maklerauftrag, ein Alleinauftrag oder ein qualifizierter Alleinauftrag vereinbart wird. Diese Formen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Möglichkeit, weitere Makler einzuschalten oder selbst Käufer zu suchen.

  • Einfacher Maklerauftrag: Mehrere Makler können gleichzeitig tätig werden.
  • Alleinauftrag: Nur ein Makler wird beauftragt; Eigenbemühungen bleiben häufig möglich.
  • Qualifizierter Alleinauftrag: Der Auftraggeber leitet Interessenten regelmäßig an den Makler weiter.
  • Verkaufsauftrag: Der Makler sucht einen Käufer für eine Immobilie.
  • Vermietungsauftrag: Der Makler vermittelt einen Mietinteressenten oder eine Wohnung.

Wesentliche Angaben im Vertrag

Alle wirtschaftlich und rechtlich relevanten Punkte sollten konkret aufgenommen werden. Unklare Objektbeschreibungen, fehlende Angaben zur Umsatzsteuer oder widersprüchliche Laufzeiten können die Durchführung des Auftrags erheblich erschweren.

VertragsfeldZweckHäufiger Fehler
ObjektbeschreibungEindeutige Zuordnung der zu vermittelnden ImmobilieUnvollständige Adresse oder fehlende Grundbuchangaben
AuftragsartRegelt Exklusivität und EigenbemühungenAlleinauftrag ohne ausdrückliche Bezeichnung
ProvisionBestimmt Höhe, Schuldner und FälligkeitUnklare Angabe, ob Umsatzsteuer enthalten ist
LaufzeitLegt Beginn, Ende und Verlängerung festAutomatische Verlängerung ohne klare Kündigungsfrist
LeistungsumfangBeschreibt Vermarktung und VermittlungstätigkeitNur pauschale Leistungsversprechen ohne Konkretisierung

Provision und Fälligkeit

Die Maklerprovision sollte als Prozentsatz oder fester Betrag vereinbart werden. Ebenso ist festzuhalten, ob die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich anfällt und dass die Provision grundsätzlich mit wirksamem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrags fällig wird.

Bearbeitbare Vorlage

Dokumentvorlage

IMMOBILIENMAKLERVERTRAG

geschlossen in ____________________, am ____________________

Zwischen

Auftraggeber/in: ____________________
Adresse: ____________________
Geburtsdatum / Handelsregisterdaten: ____________________
Telefon / E-Mail: ____________________

und

Makler/in: ____________________
Adresse / Sitz: ____________________
Vertreten durch: ____________________
Gewerbeerlaubnis / Registrierungsangabe: ____________________
Telefon / E-Mail: ____________________

wird folgender Immobilienmaklervertrag geschlossen:

AngabeVereinbarung
Vermittlungsobjekt____________________
Objektadresse____________________
Grundbuch / Flurstück (soweit vorhanden)____________________
Auftragsart☐ Einfacher Maklerauftrag ☐ Alleinauftrag ☐ Qualifizierter Alleinauftrag
Auftragszweck☐ Verkauf ☐ Vermietung ☐ Sonstiges: ____________________
Angebotspreis / Zielmiete____________________ EUR
Vertragsbeginn____________________
Vertragsende____________________
Maklerprovision____________________ % / ____________________ EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar
Provisionsschuldner____________________
  1. Gegenstand des Auftrags. Der/die Auftraggeber/in beauftragt den/die Makler/in, für das oben bezeichnete Objekt geeignete Interessenten nachzuweisen und/oder den Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrags zu vermitteln.
  2. Maklerleistungen. Der/die Makler/in übernimmt insbesondere die Aufnahme der Objektdaten, die Erstellung und Veröffentlichung von Vermarktungsunterlagen, die Ansprache von Interessenten, die Organisation von Besichtigungen sowie die Unterstützung bei Verhandlungen, soweit vereinbart.
  3. Mitwirkung des Auftraggebers. Der/die Auftraggeber/in stellt richtige und vollständige Angaben sowie erforderliche Unterlagen zur Verfügung. Änderungen von Preis, Verfügbarkeit, Eigentumsverhältnissen oder sonstigen wesentlichen Umständen sind dem/der Makler/in unverzüglich mitzuteilen.
  4. Provision. Die vereinbarte Provision wird fällig, wenn aufgrund der Tätigkeit des/der Maklers/in ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt und die gesetzlichen sowie vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt innerhalb von ____________________ Tagen nach Rechnungsstellung.
  5. Laufzeit und Kündigung. Dieser Vertrag beginnt am angegebenen Vertragsbeginn und endet am angegebenen Vertragsende. Er kann mit einer Frist von ____________________ zum ____________________ schriftlich / in Textform gekündigt werden, soweit keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Regelungen gelten.
  6. Auftragsart und Eigenbemühungen. Bei einem Alleinauftrag verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in, während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler mit derselben Vermittlung zu beauftragen. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag werden eigene oder an den/die Auftraggeber/in gerichtete Interessenten an den/die Makler/in verwiesen, soweit rechtlich zulässig und vereinbart.
  7. Datenschutz und Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten werden zur Durchführung dieses Vertrags verarbeitet. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen über das Objekt und Vertragsverhandlungen vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
  8. Schlussbestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der vereinbarten Form. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zusätzliche Vereinbarungen: ________________________________________________________________________

________________________________________________________________________________

______________________________
Ort, Datum

______________________________
Unterschrift Auftraggeber/in

______________________________
Unterschrift Makler/in

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Besondere Regeln bei Wohnimmobilien

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher können gesetzliche Vorschriften zur Textform und zur Verteilung der Maklerkosten gelten. Die konkrete Gestaltung hängt insbesondere davon ab, wer den Makler beauftragt und ob Käufer und Verkäufer Verbraucher sind.

Bei der Wohnraumvermietung ist zudem das Bestellerprinzip zu beachten. Eine Provisionsforderung gegenüber Wohnungssuchenden ist nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen zulässig.

Prüfen Sie vor der Unterzeichnung, wer Auftraggeber ist, wer die Provision schuldet und ob für den konkreten Fall zwingende Verbraucherschutzvorschriften gelten.

Praktisches Vorgehen bei Vertragsschluss

Vor Beginn der Vermarktung sollten alle Objektunterlagen, Preisvorstellungen und Ansprechpartner zusammengestellt werden. Der Vertrag sollte von allen Beteiligten in einer nachvollziehbaren Form abgeschlossen und dauerhaft aufbewahrt werden.

  1. Objekt und Eigentumsverhältnisse vollständig erfassen.
  2. Auftragsart, Laufzeit und Kündigungsregelung vereinbaren.
  3. Maklerleistungen und Vermarktungsmaßnahmen konkret beschreiben.
  4. Provision, Fälligkeit und Kostenverteilung schriftlich festlegen.

Häufige Fragen zum Immobilienmaklervertrag

Ist ein Immobilienmaklervertrag immer schriftlich abzuschließen?

Nein, nicht jeder Maklervertrag erfordert allgemein eine bestimmte Form. Bei bestimmten Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbraucherbeteiligung ist jedoch Textform gesetzlich vorgesehen. Eine schriftliche oder in Textform dokumentierte Vereinbarung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Wann entsteht der Anspruch auf Maklerprovision?

Ein Provisionsanspruch setzt regelmäßig einen wirksamen Maklervertrag, eine nachweisende oder vermittelnde Tätigkeit, den Abschluss eines Hauptvertrags und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Vertragsschluss voraus.

Kann ein Maklerauftrag vorzeitig gekündigt werden?

Das hängt von der vereinbarten Laufzeit, den Kündigungsklauseln und den gesetzlichen Regelungen ab. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung häufig erst zum Laufzeitende möglich; wichtige Gründe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Referenzen

Geschrieben von

Stefano Barcellos

Editor responsable

Es el editor responsable de Cidesp Docs: define qué modelos entran en el catálogo, cómo se estructuran y con qué palabras se explican. Todo texto pasa por sus manos antes de publicarse. Su criterio de partida es simple: quien busca un modelo de documento no quiere aprender redacción jurídica, quiere resolver algo hoy y sin ambigüedades. Por eso cada modelo se revisa en voz alta, se prueba con los campos vacíos a la vista y se descarta cualquier fórmula que esté ahí solo por costumbre. Trabaja con una regla fija: si una frase hay que leerla dos veces, se reescribe. No por estilo, sino porque una frase confusa en un documento es un problema que aparece más tarde, cuando ya nadie puede corregirlo.

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