Schenkungsvertrag mit Nießbrauch – fertige Vorlage
Diese Vorlage für einen Schenkungsvertrag mit Nießbrauchsvorbehalt hilft dabei, Vermögen – insbesondere Immobilien – zu übertragen und zugleich das Recht zur Nutzung oder zum Bezug der Erträge zu sichern. Sie enthält Regelungen zu Parteien, Schenkungsgegenstand, Umfang des Nießbrauchs, Kosten, Lasten, Grundbucheintragung und Unterschriften.
Ein Schenkungsvertrag mit Nießbrauchsvorbehalt ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen, ohne die wirtschaftliche Nutzung vollständig aufzugeben. Besonders häufig wird diese Gestaltung bei Grundstücken, Häusern oder Eigentumswohnungen eingesetzt. Die schenkende Person kann sich dabei das Recht vorbehalten, die Immobilie weiterhin zu bewohnen, zu vermieten oder die Erträge daraus zu beziehen. Für Grundstücke ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch erforderlich.
Was ist ein Schenkungsvertrag mit Nießbrauch?
Bei einer Schenkung überträgt der Schenker einen Vermögensgegenstand unentgeltlich auf den Beschenkten. Wird ein Nießbrauch vorbehalten, erhält der Beschenkte zwar das Eigentum, der Nießbrauchberechtigte darf den Gegenstand jedoch weiterhin nutzen und die daraus entstehenden Erträge ziehen.
Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht. Bei einer Immobilie kann er beispielsweise das Recht umfassen, dort selbst zu wohnen oder Mieteinnahmen zu vereinnahmen.
Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht
Ein Wohnrecht erlaubt in der Regel nur die persönliche Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses. Der Nießbrauch geht weiter: Er kann auch die Vermietung und den Bezug von Erträgen ermöglichen. Welche Gestaltung passt, hängt vom gewünschten Umfang der Rechte ab.
Wichtige Angaben im Vertrag
Der Vertrag muss die Beteiligten und den Schenkungsgegenstand eindeutig bezeichnen. Bei Immobilien gehören hierzu insbesondere die genaue Grundbuchbezeichnung, Flurstücksdaten sowie gegebenenfalls bestehende Belastungen.
| Vertragsangabe | Zweck | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Personendaten der Parteien | Eindeutige Identifizierung von Schenker und Beschenktem | Unvollständige Anschrift oder fehlende Geburtsdaten |
| Beschreibung des Gegenstands | Bestimmt, was übertragen wird | Ungenaue Objektbezeichnung ohne Grundbuchdaten |
| Umfang des Nießbrauchs | Regelt Nutzung und Ertragsrecht | Keine Regelung zur Vermietung |
| Kosten und Lasten | Verteilt laufende Ausgaben und Instandhaltung | Unklare Zuordnung von Reparaturen |
| Rückforderungsrecht | Sichert den Schenker für bestimmte Fälle ab | Auslöser nicht präzise formuliert |
Rechte und Pflichten des Nießbrauchberechtigten
Der Nießbrauchberechtigte darf den Gegenstand grundsätzlich in seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung nutzen. Er muss dabei die Sache ordnungsgemäß erhalten und darf sie nicht über das übliche Maß hinaus beeinträchtigen.
Kosten, Lasten und Erhaltung
Die gesetzliche Ausgangslage und die vertragliche Verteilung können voneinander abweichen. Daher sollte klar geregelt werden, wer öffentliche Lasten, Versicherungen, Betriebskosten, gewöhnliche Reparaturen und außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen trägt.
- Den Schenkungsgegenstand exakt beschreiben.
- Den Nießbrauch als lebenslang oder befristet festlegen.
- Die Selbstnutzung und Vermietung ausdrücklich regeln.
- Kosten, Lasten und Instandhaltung eindeutig zuordnen.
- Rückforderungs- oder Widerrufsrechte prüfen und präzise formulieren.
Bearbeitbare Vorlage
Dokumentvorlage
SCHENKUNGSVERTRAG MIT NIESSBRAUCHSVORBEHALT
Ort: ____________________ Datum: ____________________
Zwischen
Schenker / Nießbrauchberechtigter
Name: ____________________
Geburtsdatum: ____________________
Anschrift: ____________________
und
Beschenkter
Name: ____________________
Geburtsdatum: ____________________
Anschrift: ____________________
wird folgender Schenkungsvertrag geschlossen:
| Feld | Angabe |
|---|---|
| Schenkungsgegenstand | ____________________ |
| Grundbuch / Blatt / Flurstück | ____________________ |
| Wert des Schenkungsgegenstands | ____________________ EUR |
| Art des Nießbrauchs | lebenslang / befristet bis: ____________________ |
| Umfang der Nutzung | Selbstnutzung / Vermietung / sonstiges: ____________________ |
| Übernahme von Kosten und Lasten | ____________________ |
- Schenkung. Der Schenker überträgt dem Beschenkten den vorstehend bezeichneten Schenkungsgegenstand unentgeltlich. Der Beschenkte nimmt die Schenkung an.
- Nießbrauchsvorbehalt. Der Schenker behält sich an dem Schenkungsgegenstand einen ____________________ Nießbrauch vor. Der Nießbrauch umfasst das Recht, den Gegenstand zu nutzen und die daraus gezogenen Erträge zu vereinnahmen, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
- Pflichten und Kosten. Der Nießbrauchberechtigte trägt: ____________________. Der Eigentümer trägt: ____________________. Regelungen zu Instandhaltung, außergewöhnlichen Maßnahmen und Versicherungen: ____________________.
- Grundbuch und Mitwirkung. Die Parteien verpflichten sich, alle zur Durchführung der Übertragung und zur Eintragung des Nießbrauchs erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
- Rückforderungsrecht. Der Schenker kann die Rückübertragung verlangen, wenn: ____________________. Weitere Voraussetzungen und Folgen: ____________________.
- Schlussbestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen, soweit gesetzlich erforderlich, der notariellen Beurkundung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien bestätigen, den Inhalt dieses Vertrags gelesen und verstanden zu haben.
____________________
Ort, Datum
____________________
Schenker / Nießbrauchberechtigter
____________________
Beschenkter
____________________
Notarielle Beurkundung, soweit erforderlich
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Besonderheiten bei Immobilien
Die Übertragung von Grundstückseigentum und die Bestellung eines Nießbrauchs erfordern in Deutschland grundsätzlich eine notarielle Beurkundung. Der Eigentumswechsel und der Nießbrauch werden erst durch die erforderlichen Erklärungen und Eintragungen im Grundbuch rechtlich abgesichert.
Vor der Beurkundung sollten Grundbuchauszug, bestehende Darlehen, Dienstbarkeiten und mögliche Zustimmungen Dritter geprüft werden. Auch steuerliche Folgen können für beide Parteien relevant sein.
Praktische Empfehlung: Lassen Sie vor einer Immobilienübertragung den Vertragsentwurf notariell und bei größeren Vermögenswerten zusätzlich steuerlich prüfen.
So wird die Vorlage verwendet
Die Vorlage dient als strukturierte Grundlage für die Vorbereitung eines Vertragsentwurfs. Bei grundbuchpflichtigen Gegenständen ersetzt sie weder den Notartermin noch die erforderlichen Eintragungen.
- Persönliche Daten von Schenker und Beschenktem eintragen.
- Schenkungsgegenstand anhand offizieller Unterlagen genau beschreiben.
- Umfang, Dauer und Bedingungen des Nießbrauchs festlegen.
- Den Entwurf vor Unterzeichnung fachlich prüfen und gegebenenfalls notariell beurkunden lassen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Nießbrauch lebenslang vereinbart werden?
Ja. Ein lebenslanger Nießbrauch ist bei Übertragungen innerhalb der Familie verbreitet. Er endet grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
Muss der Nießbrauch im Grundbuch stehen?
Bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ist die Eintragung im Grundbuch entscheidend, um das Recht dinglich abzusichern. Die konkrete Umsetzung erfolgt über den Notar und das Grundbuchamt.
Kann der Schenker die Übertragung zurückfordern?
Gesetzliche oder vertragliche Rückforderungsrechte können bestehen, etwa bei grobem Undank oder bei ausdrücklich vereinbarten Rückübertragungsfällen. Die Voraussetzungen sollten im Vertrag klar und individuell formuliert werden.