Mustervertrag für die Erstellung einer Website – fertig
Dieser Mustervertrag für die Erstellung einer Website unterstützt Auftraggeber und Auftragnehmer dabei, ein Webprojekt klar zu vereinbaren. Er enthält Regelungen zu Leistungsumfang, Vergütung, Zeitplan, Abnahme, Nutzungsrechten, Mitwirkung, Gewährleistung und Datenschutz. Die Vorlage kann an individuelle Anforderungen angepasst werden.
Ein Vertrag für die Erstellung einer Website schafft eine verlässliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Er legt fest, welche Leistungen geschuldet sind, wann das Projekt fertiggestellt werden soll und wie die Vergütung erfolgt. Besonders wichtig sind eindeutige Vorgaben zu Inhalten, Abnahme, Nutzungsrechten und Änderungswünschen. Eine schriftliche Vereinbarung kann Missverständnisse und spätere Konflikte deutlich reduzieren.
Zweck und Einsatzbereich des Vertrags
Ein Webdesign- oder Webentwicklungsvertrag eignet sich für die Erstellung, Gestaltung, Programmierung und Einführung einer neuen Website. Er kann sowohl bei Aufträgen an Agenturen als auch bei der Zusammenarbeit mit selbstständigen Designerinnen, Entwicklern oder anderen Dienstleistern verwendet werden.
Die Vorlage sollte an die konkrete Art des Projekts angepasst werden, etwa an eine Unternehmenswebsite, einen Onlineshop, ein Portfolio oder eine Landingpage. Je genauer die Erwartungen beschrieben sind, desto besser lässt sich der vereinbarte Leistungsumfang später prüfen.
Werkvertrag oder Dienstvertrag?
Bei der Erstellung einer funktionsfähigen Website steht häufig ein konkreter Erfolg im Vordergrund. In solchen Fällen kann die Vereinbarung werkvertragliche Elemente enthalten, insbesondere eine Abnahme des Ergebnisses. Bei fortlaufender Beratung, Wartung oder Betreuung können dagegen dienstvertragliche Regelungen passend sein.
Leistungsumfang eindeutig festlegen
Der Vertrag sollte die geschuldeten Leistungen möglichst konkret benennen. Dazu gehören beispielsweise Konzeption, Design, technische Umsetzung, responsives Layout, Einbindung eines Content-Management-Systems, Suchmaschinen-Grundoptimierung, Tests und Veröffentlichung.
| Vertragsfeld | Zweck | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Definiert Seiten, Funktionen und technische Umsetzung | Unbestimmte Formulierungen wie „moderne Website“ |
| Vergütung | Regelt Pauschalpreis, Stundensatz und Zahlungszeitpunkte | Nebenkosten und Zusatzleistungen bleiben offen |
| Fristen | Bestimmt Projektphasen und Fertigstellungstermine | Keine Folgen bei verspäteter Mitwirkung |
| Abnahme | Legt Prüfung, Mängelanzeige und Freigabe fest | Abnahmekriterien fehlen vollständig |
| Nutzungsrechte | Bestimmt, wie die Website und Gestaltung genutzt werden dürfen | Rechte an Quellcode, Bildern oder Schriften werden nicht geregelt |
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sollte erforderliche Inhalte, Zugangsdaten, Logos, Bilder, Texte und Freigaben rechtzeitig bereitstellen. Zudem sollte klargestellt werden, dass er für die Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich ist und erforderliche Rechte daran besitzt.
Vergütung, Zusatzaufwand und Zahlungsplan
Eine klare Preisregelung verhindert Streit über den Umfang der Bezahlung. Möglich sind ein Festpreis, eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Kombination aus beiden Varianten. Bei größeren Projekten sind Abschlagszahlungen nach Projektphasen sinnvoll.
- Art der Vergütung: Pauschalpreis, Stundensatz oder Mischform
- Höhe der Umsatzsteuer und Angaben zur Rechnungsstellung
- Fälligkeit von Anzahlung, Teilzahlungen und Schlussrechnung
- Umgang mit Änderungswünschen außerhalb des Leistungsumfangs
- Erstattung vereinbarter Auslagen, Lizenzen und Fremdkosten
Änderungswünsche sollten nur nach einer nachvollziehbaren Abstimmung umgesetzt werden. Dabei sollten Umfang, zusätzliche Vergütung und mögliche Verschiebungen des Zeitplans dokumentiert werden.
Bearbeitbare Vorlage
Dokumentvorlage
MUSTERVERTRAG ÜBER DIE ERSTELLUNG EINER WEBSITE
geschlossen in ____________________, am ____________________
zwischen
Auftraggeber
Name/Firma: ____________________
Anschrift: ____________________
Vertreten durch: ____________________
E-Mail: ____________________
und
Auftragnehmer
Name/Firma: ____________________
Anschrift: ____________________
Vertreten durch: ____________________
E-Mail: ____________________
– nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt – wird folgender Vertrag geschlossen:
| Variable | Vereinbarung |
|---|---|
| Projektbezeichnung | ____________________ |
| Leistungsumfang | ____________________ |
| Projektbeginn | ____________________ |
| Geplanter Fertigstellungstermin | ____________________ |
| Vergütung netto | ____________________ EUR |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Zahlungsplan | ____________________ |
| Abnahmefrist | ____________________ Werktage |
- Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber die Website gemäß der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung. Der geschuldete Leistungsumfang umfasst insbesondere: ____________________. - Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien zu verfügen. - Termine und Verzögerungen
Die Parteien vereinbaren die in diesem Vertrag genannten Projekttermine. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. - Vergütung und Zahlung
Die Vergütung beträgt ____________________ EUR netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt wie folgt: ____________________. Rechnungen sind innerhalb von ____________________ Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. - Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung über Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Terminverschiebungen ausgeführt. - Abnahme
Nach Fertigstellung übergibt der Auftragnehmer die Website zur Prüfung. Der Auftraggeber erklärt innerhalb von ____________________ Werktagen die Abnahme oder teilt konkrete Mängel in Textform mit. Wesentliche Mängel sind vom Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nachzubessern. - Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Rechte an Drittmaterialien, Open-Source-Komponenten, Stockmedien und Standardsoftware richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. - Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit erforderlich, schließen sie vor Beginn einer Verarbeitung personenbezogener Daten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung dieses Vertrags verwendet werden. - Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesem Vertrag keine wirksamen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche oder inhaltliche Mängel von Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden. - Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ort, Datum: ____________________
____________________
Unterschrift Auftraggeber
____________________
Unterschrift Auftragnehmer
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Projektablauf, Mitwirkung und Abnahme
Der Vertrag sollte Meilensteine enthalten, etwa die Lieferung eines Konzepts, die Freigabe eines Entwurfs, die Testphase und die Übergabe. Termine des Auftragnehmers hängen regelmäßig davon ab, dass der Auftraggeber Materialien und Entscheidungen fristgerecht liefert.
- Der Auftraggeber übermittelt Inhalte, Anforderungen und Zugänge.
- Der Auftragnehmer erstellt Konzept, Entwurf oder erste Entwicklungsstände.
- Der Auftraggeber prüft die Ergebnisse und erklärt Freigaben oder Mängel.
- Nach erfolgreicher Abnahme erfolgt Übergabe, Veröffentlichung und Schlussabrechnung.
Vereinbaren Sie konkrete Abnahmekriterien und eine angemessene Prüffrist, damit aus einer bloßen Rückmeldung keine dauerhaft offene Projektphase wird.
Nutzungsrechte, Inhalte und Datenschutz
Es sollte festgelegt werden, welche Nutzungsrechte der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung erhält. Dies betrifft insbesondere Gestaltungselemente, Programmcode, Texte und sonstige Arbeitsergebnisse. Bereits bestehende Komponenten, Open-Source-Software, Stockmaterial und Drittanbieter-Lizenzen müssen gesondert berücksichtigt werden.
Wenn der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein. Die Verantwortlichkeiten für Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligungen, Impressum und rechtmäßige Datenverarbeitung sollten eindeutig verteilt werden.
Haftung, Mängel und Projektende
Regelungen zu Mängeln sollten beschreiben, wann ein Mangel vorliegt, wie er gemeldet wird und innerhalb welcher Frist eine Nachbesserung erfolgen kann. Ebenso hilfreich sind Vereinbarungen über die Unterstützung nach dem Launch, Wartung, Sicherheitsupdates und mögliche Kündigungsrechte.
Haftungsregelungen müssen angemessen formuliert werden und dürfen zwingende gesetzliche Vorgaben nicht ausschließen. Bei besonderen Funktionen wie Zahlungsabwicklung, Nutzerkonten oder umfangreicher Datenverarbeitung ist eine individuelle rechtliche Prüfung empfehlenswert.
Häufig gestellte Fragen
Wer besitzt die Rechte an der fertigen Website?
Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. Der Vertrag sollte ausdrücklich bestimmen, ob und in welchem Umfang Nutzungsrechte an Design, Code und sonstigen Ergebnissen nach Zahlung auf den Auftraggeber übergehen.
Müssen Änderungen nach der Abnahme kostenlos durchgeführt werden?
Nein. Unentgeltlich zu beheben sind grundsätzlich vereinbarte Mängel. Neue Wünsche oder Erweiterungen nach der Abnahme sind in der Regel zusätzliche Leistungen und sollten gesondert beauftragt werden.
Ist eine Datenschutzvereinbarung immer nötig?
Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung kann erforderlich sein, wenn der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet. Ob dies zutrifft, richtet sich nach dem konkreten Projekt und den tatsächlichen Verarbeitungsvorgängen.