Dienstleistungsverträge

Mustervertrag für Website-Wartung sofort einsatzbereit

Dieser Mustervertrag für Website-Wartung regelt die fortlaufende technische Betreuung einer Internetseite. Er enthält Bestimmungen zu Umfang der Leistungen, Aktualisierungen, Sicherheitsmaßnahmen, Vergütung, Reaktionszeiten, Mitwirkungspflichten, Haftung, Datenschutz, Vertragslaufzeit und Kündigung.

Ein Vertrag zur Website-Wartung schafft klare Rahmenbedingungen für die laufende technische Betreuung einer Internetseite. Er legt fest, welche Leistungen der Dienstleister erbringt, wie Störungen gemeldet werden und welche Vergütung geschuldet ist. Dadurch lassen sich Missverständnisse über Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Inhalte und Reaktionszeiten frühzeitig vermeiden. Das Muster eignet sich als Grundlage für Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Selbstständigen und Webdienstleistern.

Zweck eines Website-Wartungsvertrags

Websites benötigen regelmäßige Pflege, damit Software, Erweiterungen und Sicherheitsmechanismen funktionsfähig bleiben. Ein schriftlicher Vertrag grenzt die wiederkehrende Wartung von zusätzlichen Entwicklungs- oder Gestaltungsaufträgen ab.

Besonders wichtig ist eine eindeutige Leistungsbeschreibung. Allgemeine Formulierungen wie „vollständige Betreuung“ können später zu unterschiedlichen Erwartungen führen und sollten durch konkrete Aufgaben ergänzt werden.

Wartung und Weiterentwicklung unterscheiden

Zur Wartung gehören typischerweise Updates, Backups, Sicherheitsprüfungen und die Behebung einfacher technischer Fehler. Neue Funktionen, umfassende Designänderungen, Textarbeiten oder Suchmaschinenoptimierung sind dagegen häufig gesondert zu beauftragen.

Wesentliche Vertragsangaben

Die Parteien sollten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls Handelsregister- oder Umsatzsteuerangaben bezeichnet werden. Zudem müssen die betroffene Website, die verwendeten Systeme und der vertragliche Leistungszeitraum nachvollziehbar benannt sein.

VertragsfeldZweckHäufiger Fehler
Website und SystemBezeichnet Domain, CMS und betreute Komponenten.Unklare Angabe, welche Seite oder Installation gemeint ist.
LeistungsumfangDefiniert Updates, Backups, Prüfungen und Support.Zusatzleistungen werden nicht abgegrenzt.
ReaktionszeitRegelt die erste Rückmeldung bei Störungen.Reaktionszeit wird mit vollständiger Fehlerbehebung verwechselt.
VergütungLegt Pauschale, Abrechnung und Zusatzaufwand fest.Mehrarbeit und Stundensatz fehlen.
DatenschutzRegelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.Erforderliche Auftragsverarbeitung wird übersehen.

Leistungen präzise vereinbaren

Der Vertrag sollte die konkreten Standardleistungen aufzählen und deren Häufigkeit bestimmen. Dazu können die Prüfung der Erreichbarkeit, die Aktualisierung des Content-Management-Systems, Plugin-Updates, Datensicherungen und eine technische Dokumentation zählen.

Typische Leistungen im Wartungspaket

  • Regelmäßige Aktualisierung von CMS, Themes und Erweiterungen
  • Erstellung und Prüfung von Datensicherungen
  • Kontrolle auf bekannte Sicherheitslücken
  • Überwachung der grundlegenden Erreichbarkeit der Website
  • Bearbeitung technischer Supportanfragen im vereinbarten Umfang

Nicht enthaltene Leistungen sollten ausdrücklich benannt werden. Dies betrifft etwa die Erstellung neuer Inhalte, Rechtsberatung, die Wiederherstellung nach externen Angriffen außerhalb des vereinbarten Umfangs oder kostenpflichtige Lizenzen Dritter.

Bearbeitbare Vorlage

Dokumentvorlage

VERTRAG ÜBER DIE WARTUNG EINER WEBSITE

geschlossen in ____________________, am ____________________

zwischen

____________________
Anschrift: ____________________
Vertreten durch: ____________________
nachfolgend „Auftraggeber“ genannt,

und

____________________
Anschrift: ____________________
Vertreten durch: ____________________
nachfolgend „Dienstleister“ genannt.

VertragsangabeVereinbarung
Betreute Website / Domain____________________
Technisches System / CMS____________________
Vertragsbeginn____________________
Mindestlaufzeit____________________
Monatliche Vergütung____________________ EUR zzgl. / inkl. Umsatzsteuer
Stundensatz für Zusatzleistungen____________________ EUR zzgl. / inkl. Umsatzsteuer
Vereinbarte Reaktionszeit____________________
Meldeweg für Störungen____________________
  1. Vertragsgegenstand. Der Dienstleister übernimmt die laufende technische Wartung der unter diesem Vertrag bezeichneten Website. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dieser Vereinbarung und den schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.
  2. Leistungsumfang. Die Wartung umfasst, soweit technisch möglich und vereinbart: ____________________, ____________________, ____________________ sowie ____________________. Nicht umfasst sind insbesondere neue Funktionen, umfangreiche Designänderungen, Inhaltserstellung, Rechtsberatung und Leistungen Dritter, sofern diese nicht gesondert beauftragt werden.
  3. Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zugänge, Informationen, Freigaben und Rechte rechtzeitig zur Verfügung. Er ist für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte sowie für erforderliche Lizenzen verantwortlich, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  4. Störungen und Zusatzaufwand. Störungen werden über den vereinbarten Meldeweg angezeigt. Die Reaktionszeit beschreibt die erste Rückmeldung des Dienstleisters und nicht zwingend die vollständige Fehlerbeseitigung. Arbeiten außerhalb des Leistungsumfangs werden nach vorheriger Abstimmung zu dem vereinbarten Stundensatz vergütet, soweit keine unverzügliche Maßnahme erforderlich ist.
  5. Vergütung und Zahlung. Die monatliche Vergütung beträgt ____________________ EUR. Rechnungen sind innerhalb von ____________________ Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Kosten für Hosting, Domains, Lizenzen, Plugins und sonstige Leistungen Dritter trägt ____________________.
  6. Datenschutz und Vertraulichkeit. Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich. Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  7. Haftung. Der Dienstleister haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Website wird nicht übernommen, soweit Ausfälle auf Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters zurückzuführen sind.
  8. Laufzeit und Kündigung. Der Vertrag beginnt am ____________________ und läuft zunächst bis zum ____________________. Er kann mit einer Frist von ____________________ zum ____________________ gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  9. Übergabe nach Vertragsende. Nach Vertragsende übergibt der Dienstleister vorhandene Zugangsdaten, Sicherungen und Dokumentationen, soweit diese dem Auftraggeber zustehen, innerhalb von ____________________ Tagen.
  10. Schlussbestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

____________________, den ____________________

______________________________
Auftraggeber

______________________________
Dienstleister

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Vergütung, Termine und Störungsmeldungen

Eine monatliche Pauschale bietet sich für regelmäßig wiederkehrende Aufgaben an. Für Tätigkeiten außerhalb des vereinbarten Kontingents sollte ein Stundensatz oder ein gesondertes Angebot vorgesehen werden.

  1. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber meldet die Störung über den vereinbarten Kommunikationsweg.
  2. Der Dienstleister bestätigt den Eingang innerhalb der festgelegten Reaktionszeit.
  3. Der Dienstleister prüft Ursache, Dringlichkeit und voraussichtlichen Aufwand.
  4. Zusätzliche oder nicht gedeckte Arbeiten werden vor Beginn abgestimmt, sofern keine Sofortmaßnahme erforderlich ist.
Vereinbaren Sie realistische Reaktionszeiten und definieren Sie, ob diese nur an Werktagen oder auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten gelten.

Datenschutz, Zugänge und Mitwirkung

Erhält der Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten, kann eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich sein. Die Parteien sollten außerdem regeln, wie Zugangsdaten sicher übermittelt, gespeichert, geändert und nach Vertragsende zurückgegeben oder gelöscht werden.

Die Auftraggeberseite bleibt für rechtmäßige Inhalte, Impressum, Datenschutzhinweise und erforderliche Nutzungsrechte verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie muss erforderliche Informationen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereitstellen.

Haftung, Laufzeit und Kündigung

Haftungsregelungen müssen ausgewogen sein und dürfen zwingende gesetzliche Vorgaben nicht ausschließen. Sinnvoll ist eine klare Regelung für vorhersehbare Schäden, Ausfallzeiten bei Drittdiensten und Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen.

Bestimmen Sie Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist. Für die Übergabe nach Vertragsende sollten Zugangsdaten, Sicherungen und vorhandene Dokumentationen eindeutig geregelt werden.

Häufige Fragen

Ist ein Website-Wartungsvertrag ein Dienstvertrag?

In vielen Fällen ja, weil der Dienstleister regelmäßig Tätigkeiten schuldet, ohne einen bestimmten Erfolg zu garantieren. Die konkrete rechtliche Einordnung hängt jedoch vom vereinbarten Leistungsinhalt ab.

Wer trägt die Kosten für Softwarelizenzen?

Das sollte ausdrücklich im Vertrag stehen. Häufig trägt die Auftraggeberseite Kosten für Hosting, Domains, Premium-Plugins, Lizenzen und externe Dienste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Kann der Dienstleister den Ausfall einer Website verhindern?

Eine regelmäßige Wartung kann Risiken verringern, aber keine vollständige Verfügbarkeit garantieren. Hosting-Ausfälle, Angriffe, Fehler von Drittanbietern oder fehlerhafte Änderungen können trotz Wartung zu Störungen führen.

Referenzen

Geschrieben von

Stefano Barcellos

Editor responsable

Es el editor responsable de Cidesp Docs: define qué modelos entran en el catálogo, cómo se estructuran y con qué palabras se explican. Todo texto pasa por sus manos antes de publicarse. Su criterio de partida es simple: quien busca un modelo de documento no quiere aprender redacción jurídica, quiere resolver algo hoy y sin ambigüedades. Por eso cada modelo se revisa en voz alta, se prueba con los campos vacíos a la vista y se descarta cualquier fórmula que esté ahí solo por costumbre. Trabaja con una regla fija: si una frase hay que leerla dos veces, se reescribe. No por estilo, sino porque una frase confusa en un documento es un problema que aparece más tarde, cuando ya nadie puede corregirlo.

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